Das LG Düsseldorf hat jüngst in seiner Verfügung Az.: 12 O 247/22 entschieden, dass die Rechte des Verbrauchers in dieser Energiekrise nicht weiter geschwächt werden.
In Frage stand, ob Energieanbieter Ihre durch Preisgarantie garantierten Preise wegen der derzeitigen Energiekrise anheben können. Das Landgericht entschied nun, dass das nicht geht. Häufig versuchen Anbieter dies unserer Erfahrung nach mit § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu begründen. Wir haben hier auch bereits in der Vergangenheit dahingehend beraten, dass dies nicht geht. Mit Preisgarantien geht man gerade das Risiko von Preissteigerungen am Energiemarkt als Anbieter ein. Sich nun mit einer Störung der Geschäftsgrundlage herauswinden zu wollen, ist Unsinnig und widerspricht dem Grundgedanken einer solchen Preisgarantie.
Derzeit versuchen Anbieter aber auf verschiedene Weisen, Ihre Preisgarantien zu durchbrechen. Seien Sie in diesem Zusammenhang auch vorsichtig mit der Gasumlage. Hier versuchen Anbieter oftmals eine Erhöhung durch die Hintertür, indem man den Preis um mehr als die Gasumlage erhöht.
Bei Streit mit Ihrem Energieanbieter unterstützen wir Sie gern.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, kontaktieren Sie gerne Rechtsanwalt Patrick Sporer, der sich ausgiebig mit dem Recht für Verbraucher am Energiemarkt beschäftigt.