Straßenverkehrsrecht und Autorecht Erlangen
Im Verkehrsrecht, insbesondere dem Straßenverkehrsrecht, unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen einschließlich Schmerzensgeld und Schriftverkehr mit Versicherungsunternehmen, Berufsgenossenschaften und Krankenversicherungen
- Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge (z. B. technische Mängel, Unfallschäden sowie Abweichungen bei Kilometerstand laut Tacho und Fahrleistung) einschließlich Leasing
- Vertretung in Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen und bei sonstigen Verkehrsverstößen
- Vertretung in Strafverfahren wie Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten und fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall
- Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einschließlich Überprüfung der Fahreignung nach verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Kriterien (MPU)
- Fragen des Versicherungsschutzes einschließlich Regress durch Haftpflichtversicherer
Kontaktieren Sie hierzu Rechtsanwalt Olaf Porstmann aus Erlangen persönlich.
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