Straßenverkehrsrecht und Autorecht Erlangen

Im Verkehrsrecht, insbesondere dem Straßenverkehrsrecht, unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen einschließlich Schmerzensgeld und Schriftverkehr mit Versicherungsunternehmen, Berufsgenossenschaften und Krankenversicherungen
  • Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge (z. B. technische Mängel, Unfallschäden sowie Abweichungen bei Kilometerstand laut Tacho und Fahrleistung) einschließlich Leasing
  • Vertretung in Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen und bei sonstigen Verkehrsverstößen
  • Vertretung in Strafverfahren wie Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten und fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall
  • Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einschließlich Überprüfung der Fahreignung nach verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Kriterien (MPU)
  • Fragen des Versicherungsschutzes einschließlich Regress durch Haftpflichtversicherer

Kontaktieren Sie hierzu Rechtsanwalt Olaf Porstmann aus Erlangen persönlich.

Rechtsanwalt Olaf Porstmann finden Sie auch auf Anwalt.de