Erbrecht Erlangen

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihr Vermögen für die nächste Generation sichern? Erbschaften können nicht nur unerwartete Vermögenswerte mit sich bringen, sondern auch beträchtliche Risiken und Unsicherheiten. Als Anwalt für Erbrecht in Erlangen wissen wir jedoch auch, dass das Erbrecht zahlreiche Möglichkeiten mitbringt, den Nachlass rechtlich sicher und vorausschauend zu gestalten.

Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Nachlassplanung und -gestaltung. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen geht, insbesondere bei speziellen Regelungen, oder wenn Sie Ihre persönlichen Interessen geschützt wissen wollen. Sollten Sie als Erbe oder Hinterbliebener von Konflikten im Kontext eines Testaments konfrontiert sein, sind wir ebenso für Sie da. Gerne beraten wir Sie bei der Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen und unterstützen Sie in Erbengemeinschaften dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Vertrauen Sie in allen Fällen des Erbrechts auf uns als Ihren Anwalt.

Was Erben bedeutet: Wir als Erbschaftsanwalt beraten Sie

Die Bedeutung von Erbschaften ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So wurden 2020 in Deutschland rund 50,2 Milliarden Euro vererbt, doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor. Für die meisten Menschen wird das Erben eines Tages tatsächlich zum Thema. Allerdings profitieren nicht alle von einer Erbschaft: Wer enterbt wurde und keine Pflichtteilsansprüche geltend machen kann oder nur Schulden im Nachlass findet, wird kaum Vorteile daraus ziehen.

Obwohl etwa ein Viertel der Deutschen ihr Vermögen schon zu Lebzeiten durch Schenkungen an ihre Erben übertrug, kommen die meisten Erbschaften oft unerwartet und sind mit dem Verlust eines geliebten Menschen verbunden. Daher ist es umso wichtiger, gut informiert zu sein. Wenn es also um das Erbschaftsrecht geht, sollten Sie einen Anwalt wie uns ins Boot holen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Erbe hilft, Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden und den Prozess reibungsloser zu gestalten.

Das erwartet Sie bei uns:

Individuell angepasste Beratung

Unsere Kanzlei für Erbrecht in Erlangen entwickelt Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, um Ihnen in jeder rechtlichen Situation optimal zur Seite zu stehen.

Über 20 Jahre Erfahrung

Profitieren Sie von unseren umfassenden Fachkenntnissen in den Bereichen Arbeitsrecht in Erlangen, als Familienrechtsanwalt in Erlangen und als Anwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht in Erlangen.

Emphatische Unterstützung

Wir begleiten Sie persönlich durch jede rechtliche Herausforderung, um bis zum erfolgreichen Abschluss für Ihr Recht einzustehen.

Breites Kompetenzspektrum

Ob Kündigung, Scheidung, erbrechtliche Fragen oder Immobilienerwerb, vertrauen Sie in unserer Kanzlei in Erlangen auf unsere Kompetenzen.

Womit befasst sich eine Kanzlei für Erbrecht?

Das Erbrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen, die nach dem Tod einer Person in Kraft treten. Es regelt, wer die Vermögenswerte und den Besitz einer verstorbenen Person erbt und in welcher Reihenfolge dies geschieht. Dies ist im §§ 1924 ff. BGB festgelegt. Ein Anwalt für Erbrecht kümmert sich auch um die Erstellung von Testamenten oder eines Erbvertrags und setzt sich für die Rechte der Erben ein. Ziel des Erbrechts ist es, den Nachlass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den Wünschen des Erblassers zu verteilen.

Was ist das Pflichtteilsrecht?

Das Pflichtteilsrecht in Erlangen sowie in ganz Deutschland ist ein Teilbereich des Erbrechts, der sicherstellt, dass bestimmte nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Nachlass erhalten, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Mit höchster Expertise im Pflichtteilsrecht sorgen wir als Anwalt in Erlangen dafür, dass Sie als nächste Familienangehörige den Ihnen zustehenden Anteil am Erbe erhalten.

Unsere Leistungen als Rechtsanwalt in Erlangen für Erbrecht

In unserer Kanzlei für Erbschaftsrecht sind wir als Anwalt Ihr erster Ansprechpartner rund um Erben und Vererben.

Was genau das bedeutet? Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht in Erlangen unterstützen wir Sie bei der Klärung aller relevanten rechtlichen Fragen und der Wahrung Ihrer Interessen. Dazu gehören die Beratung zur Annahme oder Verweigerung einer Erbschaft, die Durchsetzung von Ausgleichs- und Auskunftsansprüchen sowie die Vertretung in Erbstreitigkeiten und innerhalb von Erbengemeinschaften.

Wir als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Erlangen helfen Ihnen auch bei der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei der Verwaltung von Vermächtnissen.

Darüber hinaus sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vollmachten, einschließlich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht.

Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Vorstellungen sowohl für den Fall der Handlungsunfähigkeit als auch für den eigenen Todesfall bestmöglich zu berücksichtigen und rechtlich abzusichern. Ebenso stellen wir als Ihr Anwalt sicher, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Unser Leistungsportfolio als Anwalt für Erbrecht in Erlangen und Rechtsanwalt für den Pflichtteil im Überblick:

  • Erbschaftsangelegenheiten: Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, Regelung von Ausgleichs- und Auskunftsansprüchen, Vertretung in Erbengemeinschaften und Erbstreitigkeiten
  • Vertrags- und Nachlassgestaltung: Erstellung, Anpassung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, inklusive gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge, sowie Hofübergaben und Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverbindlichkeiten und Haftung: Beratung zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Pflichtteilsrecht: Geltendmachung von Pflichtanteilansprüche einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Pflichtteilsrestanspruch
  • Schenkungen und Vermächtnisse: Gestaltung und Umsetzung von Schenkungen zu Lebzeiten, Regelung von Vermächtnissen und Auflagen, sowie Gründung und Verwaltung von Stiftungen
  • Zwangsmaßnahmen und Vermögensübertragungen: Durchführung von Zwangs- und Teilungsversteigerungen, Regelung von Generalvollmachten, und Verwaltung der Testamentsvollstreckung

Ihr Spezialist und Anwalt für Erbrecht: Andreas Löffler

Andreas Löffler, seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg, ist Ihr Anwalt für Erbrecht in Erlangen. Mit umfassender Erfahrung im Erbrecht und als Anwalt für Pflichtteilsrecht unterstützt er Sie bei der Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, der Durchsetzung von Ausgleichs- und Auskunftsansprüchen sowie in Erbengemeinschaften und Erbstreitigkeiten.

Ebenso sind Sie bei dem Profi und Anwalt für Erbrecht in den besten Händen, wenn es um die Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen, gesetzliche Erbfolge und die Testamentsvollstreckung geht. Zudem steht Herr Löffler Ihnen bei Fragen zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Schenkungen zu Lebzeiten zur Seite.

Neben dem Erbrecht ist Andreas Löffler auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Medizinrecht tätig. Mit seiner Erfahrung als Rettungsassistent versteht er es, komplexe rechtliche und medizinische Sachverhalte zu verknüpfen und seine Klienten professionell, empathisch und umfassend zu beraten.

Patrick Sporer ist seit 2022 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat sich neben dem allgemeinen Zivilrecht, dem Mietrecht und einiger weiterer Fachbereiche auf das Erbrecht spezialisiert. Der Anwalt für Erbrecht in Erlangen bringt aufgrund seiner umfassenden Expertise und seiner langjährigen Erfahrung fundierte Kompetenzen mit. Von Beginn seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit an, begleitet er seine Mandanten zuverlässig vom ersten Beratungsgespräch über eine außergerichtliche Einigung bis vor Gericht, wenn nötig.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns als Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht auf

Als spezialisierte Kanzlei und Anwalt für Erbrecht in Erlangen passen wir unsere Betreuung genau an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte und rechtlich fundierte Lösungen, die alle Ihre Anforderungen berücksichtigen.

Dank unserer modernen technischen Ausstattung können wir Sie flexibel beraten, egal wo Sie sich derzeit befinden. Sie haben die Möglichkeit, mit uns über Videokonferenzen in Kontakt zu treten, uns telefonisch zu erreichen oder einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren. Unabhängig von der gewählten Kommunikationsform sind wir als Anwalt für Erbrecht in Erlangen darauf ausgerichtet, Ihnen in jeder Situation die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen an uns als Anwalt für Erbrecht in Erlangen

Zunächst erben die Kinder des Verstorbenen zu gleichen Teilen. Hat der Verstorbene keine Kinder, erben die Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister und deren Kinder. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, geht das Erbe an Großeltern und deren Nachkommen.

Der Ehepartner des Verstorbenen hat einen besonderen Erbanspruch: Neben Kindern erbt er ein Viertel des Nachlasses, neben Eltern oder Geschwistern die Hälfte.

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, vorhanden ist. In diesem Fall wird das Vermögen des Verstorbenen nach dem festgelegten Verwandtschaftsgrad verteilt.

Zuerst erben die nächsten Nachkommen, also die Kinder des Verstorbenen, und bilden die Erben erster Ordnung. Wenn keine Kinder vorhanden sind, fällt der Nachlass an die Erben zweiter Ordnung, zu denen die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister des Verstorbenen, gehören. Sollten auch in dieser Gruppe keine Erben vorhanden sein, erben die Verwandten der dritten Ordnung, wie die Großeltern und deren Nachkommen. Falls auch keine Angehörigen dieser Gruppe existieren, greift die Erbfolge der vierten Ordnung, zu der die Urgroßeltern und deren Nachkommen zählen. In jeder dieser Gruppen erben die Verwandten in der Reihenfolge ihrer Nähe zum Verstorbenen.

Ehepartner werden bei der gesetzlichen Erbfolge nicht automatisch Alleinerben. Sie erben gemeinsam mit den Kindern des Verstorbenen oder, falls keine Kinder vorhanden sind, mit den Eltern des Verstorbenen. Die Höhe des Erbteils des Ehepartners hängt von den weiteren vorhandenen Verwandten und vom Güterstand ab, in dem die Ehe geführt wurde.

In der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses und erhält zusätzlich ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich. In der Gütertrennung wird nur das Vermögen des Verstorbenen vererbt, ohne Zugewinnausgleich. Bei der Gütergemeinschaft gehört dem überlebenden Ehepartner bereits die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, und er erhält zusätzlich ein Viertel des Gesamtguts oder die Hälfte, wenn es keine Kinder gibt. Aufgrund der Komplexität ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Erbrecht wie uns in Erlangen einzubeziehen.

Das Nachlassgericht informiert die im Testament genannten Personen normalerweise schriftlich. Jeder, der im Testament erwähnt wird, sei es als Erbe oder als Begünstigter eines Vermächtnisses, erhält in der Regel ein Schreiben des Gerichts. Das Schreiben enthält das sogenannte Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments. Wer nicht Alleinerbe ist, erhält in der Regel keine Informationen über den gesamten Nachlass oder die genaue Höhe des Erbteils und muss diese Details gegebenenfalls selbst ermitteln. Sie haben einen Brief über einen Nachlass erhalten und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Wenden Sie sich für alle weiteren Schritte an uns als Ihren Anwalt für Erbrecht in Erlangen.