Privates Baurecht Erlangen

Das private Baurecht ist eine komplexe Materie, bei der sich Rechtsfragen und bautechnische Fragen häufig überschneiden. Auf diesem Rechtsgebiet unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB (Teil B) und BGB sowie von Architekten- und Generalunternehmerverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Kostenvorschuss, Mängelbeseitigung, Minderung und Schadensersatz) wegen Mängeln am Bauwerk einschließlich Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen sowie Werklohnkürzungen, insbesondere Streitigkeiten aus den Gewerken Malerarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Beton- und Trockenbauarbeiten, Stuck- und Verputzarbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie Beton- und Natursteinverlegearbeiten
  • Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren zur Beweissicherung
  • Beratung und Vertretung bei Honorarforderungen von Architekten einschließlich Schadensersatzansprüchen bei Bausummenüberschreitung

Kontaktieren Sie hierzu Rechtsanwalt Olaf Porstmann aus Erlangen persönlich.

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