Wohnrecht und Gewerbemietrecht Erlangen

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen.
Unser Verständnis der beiderseitigen Rechte & Pflichten gewährleistet Ihnen eine interessengerechte Beratung und Vertretung.

Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:

  • Überprüfung von Mietverträgen
  • Forderung offener Mietzahlungen
  • Geltendmachung von Mieterhöhungen oder -minderungen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Forderung oder Zurückbehalt der Kaution
  • Schadenersatzverlangen bei Schäden am Mietobjekt
  • Geltendmachung von Nutzungsentschädigung
  • Räumungsklagen und Zwangsräumungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Christa Porstmann gerne für eine Beratung.

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