Wohnrecht und Gewerbemietrecht Erlangen
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen.
Unser Verständnis der beiderseitigen Rechte & Pflichten gewährleistet Ihnen eine interessengerechte Beratung und Vertretung.
Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:
- Überprüfung von Mietverträgen
- Forderung offener Mietzahlungen
- Geltendmachung von Mieterhöhungen oder -minderungen
- Kündigung von Mietverträgen
- Forderung oder Zurückbehalt der Kaution
- Schadenersatzverlangen bei Schäden am Mietobjekt
- Geltendmachung von Nutzungsentschädigung
- Räumungsklagen und Zwangsräumungen
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Christa Porstmann gerne für eine Beratung.
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