Rechtsanwalt für Erbrecht
Ich berate Sie mit umfangreicher Erfahrung vollumfassend und professionell zu folgenden Themen:
> Testamente und Erbverträge
> Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
> Erbe und Erbauseinandersetzungen
Hierbei vertrete ich Sie vor allen Nachlass-, Amts-, Landes, und Oberlandesgerichten und in allen erbrechtlichen Fallkonstellationen.
Ich biete auch folgende Rechtsgebiete spezialisiert an: