Energieanbieter versuchen Verbraucher nun teilweise mit dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.03.2023 – I-20 U 318/22 zu verunsichern. Die Preiserhöhungen bleiben jedoch meist unwirksam.

Die Verbraucherzentrale NRW errang bereits im Juli 2022 gegen den Energieanbieter Extraenergie GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg, als das Landgericht die Preiserhöhungen des Anbieters trotz Preisgarantie für unwirksam erklärte.

Dieses Urteil wurde nun vom OLG Düsseldorf in seiner neuesten Entscheidung teilweise aufgehoben. Auch wenn die Kernaussage des Urteils „die Preiserhöhungen bleiben rechtswidrig“ die Gleiche bleibt, schreckt der Anbieter nun nicht davor zurück, die Verbraucher, die sich auf das entsprechende Urteil des Landgerichts stützen, zu verunsichern.

Dabei bestätigt das Urteil des OLG Düsseldorf I-20 U 318/22 sogar ausdrücklich, dass die vorgenommenen Preiserhöhungen rechtswidrig sind. Man verlässt sich hier aber anscheinend darauf, dass der juristische Laie dies nicht erkennt und sich durch den Tenor des Urteils tatsächlich von der Weiterverfolgung seiner Interessen abschrecken lässt.

Das OLG Düsseldorf führt in seiner Entscheidung vom 23.03.2023 – I-20 U 318/22 Ziffer I. Nr. 2aber ausdrücklich aus:

„Allerdings steht und stand der Antragsgegnerin ein Recht zur einseitigen des Arbeitspreises, gestützt auf § 313 BGB, nicht zu. […]“

Das Oberlandesgericht bestätigt also die für die Verbraucher wirklich wichtige Kernaussage des erstinstanzlichen Urteils. 

Die teilweise Aufhebung des Urteils beruhte lediglich darauf, dass das Oberlandesgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsbegehren auf Seiten der Verbraucherzentrale nicht sah und eine Täuschung der Verbraucher durch die Preiserhöhung nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht vorlag. Lassen Sie sich als Verbraucher also nicht von diesem Versuch der Energieanbieter ablenken. Preiserhöhungen bleiben unwirksam, wenn sie innerhalb einer Preisgarantiefrist wirksam werden sollen.

Darüber hinaus sollten Sie Preiserhöhungen allgemein aufmerksam prüfen lassen. Eine Vielzahl von Preiserhöhungen ist aufgrund von Formverstößen oder Verstößen gegen das Transparenzgebot unwirksam.

Bei Fragen hierzu melden Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Patrick Sporer.

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