Der Schock über eine Kündigung ist oft zunächst groß. Dennoch sollten Sie nicht zu lange zögern. Viele Arbeitgeber sprechen unwirksame Kündigungen aus. Egal ob Sie Ihren Job behalten wollen oder eine angemessene Abfindung erzielen möchten, es hilft auf jeden Fall der Gang zum Fachanwalt. Was sind die ersten Schritte?

 

1. Handeln Sie möglichst zeitnah

Um gegen eine Kündigung vorzugehen, ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage notwendig. Dabei gilt es Fristen zu beachten. § 4 Satz 1 KSchG legt diese Frist auf 3 Wochen nach Zugang der Kündigung fest. Das bedeutet, nach Erhalt der Kündigung bleiben lediglich 3 Wochen Zeit. Viele Arbeitnehmer warten mit dem Gang zum Anwalt ab, bis der Kündigungszeitpunkt eintritt. Dann ist es in der Regel aber bereits zu spät.

Ob Ihre Klage Erfolg haben wird, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt verlässlich prüfen. Noch besser ist die Beauftragung eines Fachanwalts, da diese sich am besten mit den Besonderheiten der Kündigungsschutzklage auskennen.

 

2. Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend

Sie sind als Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend zu melden. Dafür sollten Sie nicht länger als 3 Tage warten. Melden Sie sich nachweislich verspätet arbeitssuchend, kann es sein, dass Sie eine sogenannte Sperrzeit auferlegt bekommen. Das bedeutet, dass Sie dann zumindest für eine Woche kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Service-Nummer der Bundesagentur für Arbeit ist die 0800-4-555500.

 

3. Arbeiten Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter

Es ist verständlich, wenn Sie im ersten Moment nicht weiter zur Arbeit gehen wollen. Dennoch sollten Sie weiter zur Arbeit erscheinen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht weiter beschäftigen möchte, machen Sie im dennoch schriftlich Angebote zur Wiederaufnahme der Arbeit. Lassen Sie sich dann schriftlich bestätigen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit trotz Ihrer Angebote nicht annehmen möchte.

 

4. Suchen Sie nach einer neuen Arbeit

Es mag zunächst hart klingen, es ist jedoch laut unserer Erfahrung das beste, wenn Sie Ihren Job am Ende des Kündigungsschutzprozesses nicht wieder aufnehmen. Dabei kommt es oft vor, dass gekündigte Arbeitnehmer einfach nur Ihren alten Job wieder haben möchten. Aus objektiver Sicht jedoch ist es für den Arbeitnehmer meist besser, den Job nicht auf biegen und brechen zurückzuwollen sondern lediglich einen angemessenen Abfindungsbetrag zu erhalten.

 

Wenn auch Sie eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht Olaf Porstmann. Ihr Experte in Erlangen für alle Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht. Auch wenn Sie als Unternehmer eine oder mehrere Kündigungen professionell und reibungslos durchführen lassen möchten, steht Ihnen unser Fachmann gerne zur Verfügung. Besuchen Sie ebenfalls gerne das Profil von Rechtsanwalt Olaf Porstmann auf Anwalt.de.