Mehrere Erben? Streitigkeiten? Komplexer Nachlass? In solchen Fällen sind wir im Rahmen der Testamentsvollstreckung als Anwalt an Ihrer Seite. Unabhängig davon, ob der Erblasser einen Testamentsvollstrecker in seinem Testament bestimmt hat oder dieser vom Nachlassgericht berufen wird, die Aufgaben ist es, als neutraler Verwalter den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen, sich um etwa das Begleichen der Schulden zu kümmern und das Erbe entsprechend zu verteilen.
Mit jahrelanger Erfahrung sind wir Ihr Testamentsvollstrecker in Erlangen.
Wenn es kompliziert wird
Bei der Testamentsvollstreckung sind wir als Anwalt in Erlangen für Sie da, wenn es darum geht, einen Nachlass reibungslos zu übertragen. Eine Testamentsvollstreckung kommt, wie bereits kurz erwähnt, immer dann infrage, wenn ein komplexer Fall vorliegt. Das wäre der Fall, wenn es zum Beispiel um ein Auslandsvermögen geht oder es sich dabei um geschäftliche Vermögenswerte handelt. Auch wenn die Abwicklung zwischen mehreren oder minderjährigen Erben sowie gemeinnützigen Organisationen erfolgen muss, helfen wir Ihnen als Anwalt bei einer Testamentsvollstreckung, sodass Streitigkeiten von Beginn an vermieden werden. Letztlich sind Sie mit der Unterstützung eines Testamentsvollstreckers gut beraten, wenn es minderjährige Erben gibt oder im Testament viele Auflagen und Forderungen als letzter Wille niedergeschrieben sind.
Beim Verfassen des Testaments raten wir als Anwälte auch immer dann zu einer Testamentsvollstreckung, wenn Sie spezielle Vorstellungen über Ihren Nachlass haben.
Das erwartet Sie bei uns:
Individuell angepasste Beratung
Unsere Kanzlei für Testamentsvollstreckung in Erlangen entwickelt Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, um Ihnen in jeder rechtlichen Situation optimal zur Seite zu stehen.
Über 20 Jahre Erfahrung
Profitieren Sie von unseren umfassenden Fachkenntnissen als Anwalt für Erbrecht in Erlangen oder greifen Sie auf unsere Fachkenntnisse im Familienrecht auf unsere Anwälte in Erlangen zurück. Auch sind wir als Anwalt für Arbeitsrecht in Erlangen und in vielen weiteren Rechtsgebieten Ihr erster Ansprechpartner
Emphatische Unterstützung
Wir begleiten Sie persönlich durch jede rechtliche Herausforderung, um bis zum erfolgreichen Abschluss für Ihr Recht einzustehen.
Breites Kompetenzspektrum
Ob Kündigung, Scheidung, erbrechtliche Fragen oder Immobilienerwerb, vertrauen Sie in unserer Kanzlei in Erlangen auf unsere Kompetenzen.
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Eine Testamentsvollstreckung wird häufig als wirksames Instrument des Nachlasses beschrieben und ist ein Teilbereich des Erbrechts. Im Rahmen einer Testamentsvollstreckung setzt der Testamentsvollstrecker den letzten Willen des Erblassers um. Im § 2203 BGB heißt es konkret: Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.
Wichtig dabei: Der Testamentsvollstrecker übernimmt mit seiner Aufgabe die volle Verantwortung darüber, den Willen des Erblassers zu respektieren und dessen Wünsche umzusetzen. Zeitgleich geht die gesamte Verfügungsbefugnis auf den Testamentsvollstrecker über. Sprich: Nur er kann den Nachlass verteilen, Gelder verschieben oder Gegenstände des Nachlasses veräußern. Bei der Testamentsvollstreckung agieren wir als Anwalt aus diesem Grund immer neutral.
Wie ist der Ablauf einer Testamentsvollstreckung?
Der Erblasser ist Initiator einer Testamentsvollstreckung durch das Testament oder einen Erbvertrag. Sie wird nie über den reinen Amtsweg veranlasst. Er bestimmt zudem über Art sowie den Handlungsrahmen, in dem sich der Testamentsvollstrecker bewegen kann. Es ist durchaus möglich, eine Testamentsvollstreckung nur auf bestimmte Anteile des Erbes zu beziehen oder sich an einzelne Erben zu richten.
Bei der Testamentsvollstreckung muss zwischen der Anordnung und der Bestimmung des Testamentsvollstreckers unterschieden werden. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung muss immer durch den Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag erfolgen, die Bestimmung der konkreten Person des Testamentsvollstreckers hingegen nicht. Diese kann auch dem Nachlassgericht oder einer anderen Person übertragen werden.
Im Falle eines Ehegattentestaments kann es nach dem Tod eines Partners zu einer Bindungswirkung kommen. Wurde die Testamentsvollstreckung nicht festgelegt, kann der überlebende Ehepartner sie nicht nachträglich anordnen. Um diese Möglichkeit offenzuhalten, muss dies ausdrücklich im Testament geregelt sein. Gleiches gilt bei Erbverträgen, wo das Recht zur Anordnung ebenfalls vorbehalten werden muss.
Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?
In der Position als Testamentsvollstrecker in Erlangen verwalten wir den Nachlass und sind in diesem Zuge dazu berechtigt, über den Nachlass im Sinne des letzten Willens des Verstorbenen zu verfügen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, denn die Testamentsvollstreckung kennt mehrere Arten.
Abwicklungsvollstreckung
Die Abwicklungsvollstreckung ist die gängigste Form der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker setzt die Wünsche des Verstorbenen um, erfüllt alle damit zusammenhängenden Anforderungen und übergibt am Ende den Nachlass an die Erben. Seine Aufgabe endet, sobald die gesamte Abwicklung abgeschlossen ist.
Verwaltungsvollstreckung
Bei der Verwaltungsvollstreckung übernimmt der Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses für einen bestimmten Zeitraum. Häufig kommt diese Art der Testamentsvollstreckung zum Einsatz, wenn minderjährige Personen erben. Ziel ist es, den Nachlass so lange zu erhalten, bis die Erben ein bestimmtes Alter erreicht haben. Erst danach wird der Nachlass übergeben.
Dauertestamentsvollstreckung
Die Dauertestamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument, um Erben mit Einschränkungen oder Schulden langfristig zu unterstützen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet in dem Fall den Nachlass, damit die Erben ihn nutzen können, ohne dass Dritte Zugriff haben. Diese Verwaltung dauert entweder lebenslang oder bis sich die Situation des Erben ändert.
Unsere Leistungen als Testamentsvollstrecker
Im Zuge der Testamentsvollstreckung bringen wir Anwalt im Bereich des Erbrechts umfassende Erfahrungen und Kompetenzen mit.
Zu unseren Aufgaben gehört es:
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung des letzten Willens des Erblassers
- Übernahme der Aufteilung des Nachlasses gemäß den festgelegten Bestimmungen
- Klärung von Auseinandersetzungen zwischen den Erben
- Verwaltung des Nachlasses und Regelung offener Verbindlichkeiten
- Durchführung gerichtlicher Verfahren im Kontext des Nachlasses (falls notwendig)
- Prüfung besonderer Auflagen und Bedingungen des Erblassers an die Erben
- Zeitweise Verwaltung des Nachlasses für minderjährige oder geschäftsunfähige Erben
- Rechtsgebiet Testamentsgestaltung, Nachfolge, Vermögen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Ihre Testamentsvollstrecker: Andreas Löffler und Patrick Sporer
Andreas Löffler und Patrick Sporer sind Ihre Experten für Erbrecht in Erlangen und unterstützen Sie als fundierte Anwälte bei der Testamentsvollstreckung. Andreas Löffler, seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen, bringt umfassende Erfahrung im Erb- und Pflichtteilsrecht mit. Er ist erster Ansprechpartner bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und hilft in komplexen Erbstreitigkeiten sowie bei der Abwicklung von Nachlässen weiter – stets mit Blick auf individuelle Bedürfnisse.
Patrick Sporer, seit 2022 als Anwalt tätig, steht ebenfalls an Ihrer Seite, wenn es um das Erbrecht und die Testamentsvollstreckung geht. Mit seiner fokussierten Herangehensweise begleitet er Mandanten zuverlässig vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur außergerichtlichen Einigung oder Gerichtsverhandlung. Gemeinsam sind Sie das perfekte Gespann, bei allen Fragen rund um das Erbe.
Als Testamentsvollstrecker in Erlangen beraten wir Sie unverbindlich
Wenn es um die Testamentsvollstreckung geht, sind wir Ihr Anwalt in Erlangen. Mit unserem ganzheitlichen Blick und unseren umfassenden Kompetenzen entwickeln wir Lösungen, die sowohl rechtliche als auch Ihre persönlichen Ansprüche einbeziehen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten. Als moderner Rechtsanwalt in Erlangen verfügen wir über eine fortschrittliche, technische Ausstattung und haben die Möglichkeit, mit Ihnen standortunabhängig via Videokonferenz Kontakt aufzunehmen. Gerne empfangen wir Sie ebenso bei allen Fragen zur Testamentsvollstreckung als Ihr Anwalt zu einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei, sind telefonisch oder über den E-Mail-Weg für Sie da.
Häufig gestellte Fragen über die Testamentsvollstreckung an Ihren Anwalt Erlangen
Wie lange dauert die Testamentsvollstreckung?
Die Dauer der Testamentsvollstreckung unterliegt der Komplexität des Nachlassfalls und der Anzahl der Erben. Sie endet spätestens 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers, kann jedoch durch dessen Anordnung im Testament verlängert werden. Bei der Abwicklungsvollstreckung endet sie nach der Verteilung des Erbes und der Erfüllung steuerlicher Pflichten.
Wer kann einen Testamentsvollstrecker beauftragen?
In der Regel bestimmt der Erblasser selbst einen Testamentsvollstrecker in seinem Testament. Er kann dabei eine oder mehrere Personen benennen, die sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern. Sollte der Testamentsvollstrecker aus gesundheitlichen, persönlichen oder anderen Gründen ausfallen, kann der Erblasser auch einen Ersatz benennen. Außerdem ist es möglich, dass der Erblasser den Testamentsvollstrecker ermächtigt, einen Mitvollstrecker oder Nachfolger zu bestimmen. Alternativ kann der Erblasser auch einem Dritten diese Aufgabe übertragen oder das Nachlassgericht beauftragen, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Was sind die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers?
Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung des Nachlasses und hat das Verfügungsrecht gemäß dem letzten Willen des Erblassers inne. Er ist berechtigt, Nachlassgegenstände zu verschenken, wenn es angemessen ist, und darf Verbindlichkeiten, wie Kredite, im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung eingehen. Die Erben behalten jedoch das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, sowie das Testament anzufechten.
Sobald der Testamentsvollstrecker sein Amt antritt, muss er ein Nachlassverzeichnis erstellen und die Erben über den Stand der Verwaltung informieren. Er ist verpflichtet, den Nachlass nach den Anweisungen des Erblassers zu verwalten und Rechenschaft abzulegen. Zwar besteht keine regelmäßige Auskunftspflicht gegenüber dem Nachlassgericht, jedoch haften Testamentsvollstrecker bei Pflichtverletzungen und müssen dann Schadenersatz leisten.
Was kostet eine Testamentsvollstreckung?
Ein Testamentsvollstrecker erhält in der Regel eine angemessene Vergütung, es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich eine unentgeltliche Tätigkeit im Testament festgelegt. Die Höhe ist nicht festgeschrieben und kann vom Testamentsvollstrecker selbst bestimmt oder nach § 2221 BGB geregelt werden. Die Vergütung wird erst nach Abschluss der Vollstreckung gezahlt. In längeren Fällen auch in Teilbeträgen. Sie gilt als Nachlassverbindlichkeit und mindert den Nachlasswert bei der Erbschaftssteuer. Da die Tätigkeit mit persönlichem Haftungsrisiko verbunden ist, sieht das Gesetz eine Vergütung vor, die entweder mit den Erben verhandelt oder anhand üblicher Tabellen festgelegt wird.
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