Verwaltungsrecht und Baurecht Erlangen

Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens müssen mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vereinbart werden. Wir prüfen Ihre Rechte und Pflichten im Verwaltungsverfahren mit den Gemeinden.

Wir sind schwerpunktmäßig Ihr Ansprechpartner in folgenden Belangen:

  • Zulässigkeit von Errichtung, Nutzung und Änderung baulicher Anlagen
  • Bebauungsplan
  • Baueinstellungsanordnung
  • Baubeseitigungsanordnung
  • Nachbarrecht
  • Überprüfung kommunaler Bescheide
  • Widerspruch oder Klage gegen Verwaltungsakte der Gemeinden

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Andreas Löffler gerne für eine Beratung.

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