Rechtsanwalt Olaf Porstmann aus Erlangen informiert über aktuelles Arbeitsrecht

Gerade in Zeiten von Corona werden Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur Homeoffice-Lösung immer wichtiger. Das Arbeitsgericht München beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 27.08.2021, Az. 12 Ga 62/21 mit der Frage, ob mobiles Arbeiten aus dem Ausland durch den Arbeitgeber erlaubt werden muss, wenn der Arbeitnehmer seine Dienste sowieso im Homeoffice erbracht hätte.

 

Sachverhalt

Die Klägerin ist Arbeitnehmerin bei der Beklagten, einem Unternehmen für IT-Dienstleistungen. Im Ausland betreibt die Beklagte selbst keine Betriebe oder Zweigstellen. Die Klägerin bekam von der Beklagten einen Laptop sowie ein Smartphone gestellt. Da diese mobilen Geräte für die Kunden besonders Sicherheits-, Geheimschutz- und Datenschutzrelevant sind, war eine Mitnahme durch Arbeitnehmer ins Ausland nur mit Zustimmung der Beklagten möglich. Nach zwei genehmigten Aufenthalten der Klägerin mitsamt Mobiltelefon und Laptop in der Schweiz verweigerte die Beklagte dann eine weitere Mitnahme. Die Klägerin wollte Mobiltelefon und Laptop für vier Wochen mit in die Schweiz nehmen, um mit diesen mobil zu arbeiten.

 

Die Entscheidung

Das Arbeitsgericht München wies die Klage als unbegründet ab. Der Arbeitgeber hat aufgrund steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Relevanz des Arbeitsortes seiner Mitarbeiter die Möglichkeit, die mobile Auslandsarbeit zu verweigern. Arbeitnehmer werden dadurch nicht maßgeblich benachteiligt.

 

Das Arbeitsgericht befindet sich mit dieser Entscheidung auf einer Wellenlänge mit vielen Arbeitgebern. Arbeitgeber in Deutschland sind sich gerade was versicherungstechnische Fragen anbelangt noch immer unsicher, inwieweit mobiles Arbeiten im Ausland erlaubt werden kann.

 

Fazit

Das ist nur eine von vielen spannenden arbeitsrechtlichen Fragen, die aufgrund der Corona-Pandemie auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen. Unsere Anwälte halten sich jederzeit zu aktuellen Themen top informiert, um Ihnen sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer bei Fragen zur Verfügung zu stehen. Auch in anderen zivilrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit Kenntnissen aus der aktuellsten Rechtsprechung zur Verfügung.

 

Für arbeitsrechtliche Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht Olaf Porstmann. Ihr Experte in Erlangen für alle Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.

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