Rechtsanwalt Olaf Porstmann aus Erlangen informiert über aktuelles Autorecht

 

§ Zu EuGH Urteil vom 09.09.2021 – Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20.

 

Um was geht es?

Aufsehen erregt der EuGH nun mit seinem neuesten Urteil. Millionen von Autokrediten können danach nun widerrufen werden. Enthält ein Autokredit nämlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben nach Maßgabe des EuGH, so kann dieser auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen werden.

 

Welche Vorteile haben Sie als Verbraucher davon?

Da der Kauf des Fahrzeugs und die dazugehörige Finanzierung meist gemeinsam erfolgt, führt ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Fahrzeug. Der Verbraucher hat dadurch die Möglichkeit, das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückzugeben und die übrigen Raten nicht weiter zu zahlen. Der Verbraucher erhält darüber hinaus sämtliche geleistete Zahlungen zurück. Im Gegenzug wird ein entsprechender Wertverlust des Fahrzeugs gegengerechnet.

 

Was gilt es zu beachten?

Zunächst ist zu prüfen, ob Ihr Vertrag betroffen ist und überhaupt widerrufen werden kann. Dabei kann laut EuGH beispielsweise eine falsche Angabe des Verzugszinses oder fehlerhafte Angaben zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bereits zur Unwirksamkeit führen. Es gibt Grund zur Annahme, dass nahezu alle Automobilhändler diese Fehler die letzten Jahre in ihren Verträgen hatten.

Kann Ihr Vertrag widerrufen werden, so muss individuell berechnet werden, ob sie bei Verrechnung des Wertverlustes mit den bereits bezahlten Raten Geld zurückerhalten. Oftmals wird von Anwälten und Internetseiten damit geworben, dass Sie immer hohe Summen zurückerhalten. Das ist aber in der Realität nicht immer der Fall. Bei der Berechnung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Wir helfen Ihnen als Experten im Einzelfall gerne weiter. Melden Sie sich bei unserem Anwalt Olaf Porstmann. Ihr Experte im Raum Erlangen in Sachen Straßenverkehrs- und Autorecht.